Umzugsversicherung und Haftung

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Umzugsversicherung und Haftung

 

Es gibt viele Dinge, die bei einem Umzug zu beachten sind - Von der ersten Planung bis hin zum Aufbau der Möbel. Doch wie ist mein Umzugsgut überhaupt versichert? Wann lohnt sich der Abschluss einer Transportversicherung? 

Wir geben Ihnen wichtige Hinweise und Tipps rund um das Thema Versicherung und Haftung bei einem Umzug. 

Wenn Sie eine umfassende persönliche Beratung wünschen oder weitere Fragen haben, dann kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular


Haftung 

Grundhaftung durch UTS 

Wenn Sie Ihren Umzug mit UTS durchführen, dann haftet das Unternehmen für entstandene Schäden an Ihrem Umzugsgut. Die Grundhaftung ist durch das Handelsgesetzbuch (nach Paragraph 451e) vorgeschrieben und beläuft sich auf maximal 620 Euro pro Kubikmeter. Für den Kunden ist sie selbstverständlich kostenlos, bezieht sich jedoch auch nur auf Schäden, die durch UTS verursacht wurden. 

Achtung: Bei Schäden wird im Rahmen der Grundhaftung nur der Zeitwert und nicht der Neuwert ersetzt. 

Haftungsausschluss 

Einige Dinge sind von der Grundhaftung ausgeschlossen. Dazu zählen zum Beispiel: 

  • Wertgegenstände (Juwelen, Edelmetalle, Edelsteine, Münzen, Geld, Briefmarken, Wertpapiere, Urkunden) 
  • Lebende Tiere und Pflanzen
  • Antiquitäten und Kunstgegenstände
  • Empfindliches Umzugsgut, das bereits beschädigt ist 
  • Falls unabwendbare Ereignisse (z.B. Unwetter, Unfälle) eintreten und dadurch das Umzugsgut geschädigt wird, ist die Haftung ebenfalls ausgeschlossen 

Hinweis: Packen Sie Ihr Umzugsgut eigenständig oder laden Sie es selbst in den Transporter und kommt es dabei zu Schäden, erfolgt keine Haftung durch das Umzugsunternehmen. 

Schäden am Umzugsgut 

Sie haben Schäden am Umzugsgut entdeckt? Wie Sie jetzt handeln sollten 

Grundsätzlich ist zu empfehlen, das Umzugsgut bei Ankunft im neuen Zuhause auf mögliche Schäden zu überprüfen: 

  • Haben Sie einen sichtbaren Schaden entdeckt? Dann sollten Sie uns diesen noch am Tag des Umzugs melden.
  • Haben Sie einen nicht sichtbaren Schaden festgestellt (z.B. zerbrochenes Glas im Karton)? Die Frist, diesen Schaden zu melden, beläuft sich auf 14 Tage. 

Tipp: Dokumentieren Sie die Schäden schriftlich und machen Sie Fotos. 

  


Versicherung 

Transportversicherung abschließen 

Sie möchten Ihr Umzugsgut zusätzlich absichern? In einigen Fällen ist es ratsam, eine Transportversicherung abzuschließen. Das betrifft beispielsweise Umzugsgut, dessen Wert höher als der Grundhaftungsbetrag von 620 Euro ist. Auch unabwendbare Ereignisse (Unwetter, Unfälle usw.) sind durch diese Versicherung im Gegensatz zur Grundhaftung abgedeckt. 

Die Transportversicherung wird auf Basis des Zeit- oder Neuwerts abgeschlossen. Achtung: Findet ein Abschluss auf Neuwertbasis statt, dann benötigen Sie dementsprechend auch Belege des jeweiligen Wertes. Dazu können u.a. Kaufbelege dienen. 

 

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